Preisliste

PrivatpatientInnen


Einige Private Krankenversicherungen legen in ihren Tarifen Höchstsätze fest, welche sich an den Sätzen der Beihilfe orientieren. Das hat zur Folge, dass oftmals nicht 100 % der Kosten von der jew. Krankenkasse übernommen werden und PatientInnen einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Da es weder eine Gebührenordnung für Therapeuten, noch einen Vertrag mit den Privaten Krankenkassen gibt, müssen PrivatpatientInnen mit uns diesen Vertrag schließen. Dieser besteht aus einer Honorarvereinbarung und einem Behandlungsvertrag. Beides erhalten Sie auf Anfrage schriftlich von uns. So haben Sie im Vornherein volle Transparenz und Kostenkontrolle.